Krebsvorsorge

Die frühzeitige Erkennung eines Krebsleidens ist eine entscheidende Voraussetzung für eine Heilung und damit ein langes Leben.

 

Internationale Studien haben gezeigt, dass trotz großer Erfahrung eines Untersuchers mit der alleinigen Abtastung der Prostata nur ca. 60% der Prostatakrebserkrankungen richtig erkannt werden können, da ein Teil der Prostatakrebserkrankungen nicht in dem Bereich der Prostata liegen, die mit dem Finger zu tasten sind.

Eine Steigerung der Früherkennungsrate auf über 90% kann durch eine Kombination von Tastuntersuchung, transrektalem Ultraschall und PSA-Bestimmung erreicht werden.

PSA (prostataspezifisches Antigen)

In der Früherkennung von Prostatakrebs spielt der PSA-Wert eine große Rolle. Gesunde Prostatazellen produzieren wenig PSA, Tumorzellen viel. Je höher der Wert, desto höher das Risiko, dass sich Prostatakrebs gebildet hat. Doch auch wenn der PSA-Wert erhöht ist, muss dies noch nichts Schlimmes bedeuten. Ein erhöhter PSA-Wert kann auch durch eine gutartige Vergrößerung der Prostata oder eine Prostataentzündung bedingt sein. Außerdem steigt der PSA-Wert mit zunehmendem Alter. Über einen einzigen PSA-Wert kann Prostatakrebs noch nicht diagnostiziert werden. Ein erhöhter Wert wird zunächst innerhalb weniger Wochen noch einmal kontrolliert. Sinkt der Wert dann wieder, war die Erhöhung am ehesten entzündlich bedingt. Mehrfach ansteigende Werte benötigen jedoch eine weitere Abklärung.

Transrektaler Ultraschall
Transrektaler Ultraschall ist eine Ultraschalluntersuchung der Prostata vom Enddarm aus. Dadurch können Unregelmäßigkeiten im Prostatagewebe erkannt werden mit der gleichzeitigen Möglichkeit einer gezielten Gewebeentnahme zur feingeweblichen Untersuchung. Außerdem kann eine Größenvermessung der Prostata und die Beurteilung der Samenblasen erfolgen.
Die Krebsvorsorge der gesetzlichen Krankenkassen (Richtlinie des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen [Abschnitt C]) beinhaltet folgende Untersuchungen:

 
  • orientierende Untersuchung des männlichen Genitals und der Leistenlymphknoten
  • orientierende Tastuntersuchung des Enddarmes und der Prostata
  • Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl
Aus urologischer Sicht entsprechen die gesetzlich vorgeschriebenen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen nicht mehr dem heutigen Stand der Wissenschaft. Eine tatsächliche Früherkennung ist nur durch eine urologische Komplettvorsorge möglich. Sie umfasst zusätzlich
 
  • die Urinuntersuchung auf vermehrte rote Blutkörperchen und Blasenkrebszellen
  • die PSA-Bestimmung aus dem Blut
  • die NMP-22 (Blasentumortest) Bestimmung aus dem Urin
  • die Ultraschalluntersuchung der Nieren, der Harnblase und der Hoden
  • die transrektale Ultraschalluntersuchung der Prostata
Auch für die Frau ist die Durchführung entsprechender Vorsorgeuntersuchungen sinnvoll, da sich urologische Krebserkrankungen nicht auf den Mann beschränken.
 

Bitte beachten Sie, dass die urologische Komplettvorsorge keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist und daher von diesen nicht erstattet werden darf. Sie ist daher eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL-Leistung), die im Rahmen eines privaten Behandlungsvertrages erbracht wird. Die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Wenn Sie eine urologische Komplettvorsorge wünschen, sprechen Sie uns bitte darauf an.