Bescheinigungen auf Wunsch

GOÄ-Nr
Kurze Bescheinigung
705,36 €
Lange Bescheinigung
7517,43 €
Ausführliches Gutachten
8567,02 €
Schreibgebühr je Seite
953,50 €
Schreibgebühr je Kopie
960,17 €
Gebühr je Briefmarke
091000,70 €

Mit der Inanspruchnahme der Wunschleistungen gehen Sie einen privaten Behandlungsvertrag ein. Die Erstattung der Kosten durch eine gesetzliche Krankenkasse ist rechtlich nicht möglich. Die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).