Impfung bei häufig wiederkehrenden Blasenentzündungen

Einer der häufigsten Gründe für den Besuch beim Urologen ist eine Blasenentzündung. Frauen sind deutlich häufiger betroffen als Männer. Die anatomische Ursache ist die viel kürzere Harnröhre als bei Männern. Außerdem liegt diese in unmittelbarer Nähe zur Analregion. Die hier natürlicherweise vorkommenden Bakterien können aufsteigen und eine Harnweginfektion verursachen. Normalerweise schützt die immunologische Abwehrfunktion der Blasenschleimhaut, die antimikrobielle Aktivität des Urins und der ständige Urinfluss vor einer Blasenentzündung. Ist eine dieser Schutzfunktionen gestört besteht ein erhöhtes Erkrankungsrisiko. Zudem können bestimmte Lebenssituationen die Entstehung von Harnweginfekten begünstigen, wie z.B. gesteigerte sexuelle Aktivität, Schwangerschaft, kurz nach der Entbindung und in bzw. nach den Wechseljahren.
 

Der verwendete Impfstoff StroVac ® enthält 10 verschiedene inaktivierte (abgetötete) Bakterienarten, die typischerweise bei Harnwegsinfektionen vorkommen. Ungefähr 80 % aller Harnwegsinfektionen werden durch diese Erreger verursacht.

Zur Impfung mit StroVac ® gehören 3 Injektionen (Grundimmunisierung) im Abstand von 1- 2 Wochen. Diese werden in den Oberarmmuskel verabreicht. Ungefähr 1 Jahr nach der Grundimmunisierung erfolgt eine Auffrischungsimpfung (Boosterung) mit einer Injektion Booster-StroVac ®.

Blasenimmunisierung

ZifferLeistungsbezeichnung
GrB.
Fakt.
Betrag
1symptombezogene Beratung
4,66
2,300
10,72
375STROVAC ®- Impfung
4,66
2,300
10,72
375STROVAC ®- Impfung
4,66
2,300
10,72
375STROVAC ®- Impfung
4,66
2,300
10,72
SUMME:                                                 
EUR 
42,88

Blasentumorvorsorge (BTA)

ZifferLeistungsbezeichnung
GrB.
 Fakt.
Betrag
1730Katherterisierung der Harnblase Frau
2,16
2,300
4,97
3652Streifentest im Urin
2,04
1,150
2,35
3532Untersuchung des Urinsediments
5,25
1,150
6,04
3909.H3BTA (Blasentumormarker)
26,23
1,150
30,16
SUMME:                                                 
EUR 
43,52

Mit der Inanspruchnahme der Wunschleistungen gehen Sie einen privaten Behandlungsvertrag ein. Die Erstattung der Kosten durch eine gesetzliche Krankenkasse ist rechtlich nicht möglich. Die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).